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Die gesetzliche Mitgliedschaft zur IHK

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist kraft Gesetzes eine Selbstverwaltungskörperschaft der Wirtschaft, die von den im Oldenburger Land ansässigen Gewerbetreibenden in Eigenverantwortung getragen wird. Die IHK vertritt die Interessen der über 70.000 Mitglieder gegenüber Politik und Verwaltung, erfüllt orts- und wirtschaftsnah vom Staat in vielen Einzelvorschriften, Gesetzen und Verordnungen übertragenen Aufgaben und erbringt Serviceleistungen für die Mitgliedsunternehmen.

Damit die IHK die gewerbliche Wirtschaft in ihrer gesamten Breite vertreten kann, gehören nach den gesetzlichen Vorschriften alle Gewerbetreibende - ohne Unterschied der Branche, der Rechtsform, der Größe oder des Umfangs - der IHK an, wenn es sich um eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit handelt und im Bezirk der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten wird. Ob eine Tätigkeit gewerblich ist, entscheidet die Finanzbehörde im Steuerverfahren. Die IHK ist daran gebunden. Nur reine Handwerksbetriebe sind ausgenommen, wobei diese dann Mitglied der Handwerkskammer sind. Mit der IHK-Zugehörigkeit besteht grundsätzlich auch die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Kammer.

Allein die Pflichtmitgliedschaft in Verbindung mit dem Mitgliedsbeitrag ermöglichen es der IHK, den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag zur Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Mitgliedsunternehmen repräsentativ und unabhängig zu erfüllen und dabei die unterschiedlichen Interessen und unternehmerischen Erfahrungen objektiv, abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Die gesetzlichen Pflichtbeiträge sind öffentliche Abgaben und können als Betriebsausgaben  steuerlich geltend gemacht werden.

Ansprechpartner/in

Torsten Lahrmann
Sachgebietsleiter

Telefon: 0441 2220-135
Fax: 0441 2220-5135
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z