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Rechtsgrundlagen
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit Hoheitsträger. Die Übertragung staatlicher Aufgaben zur Wahrnehmung in wirtschaftlicher Selbstverwaltung bedeutet ein Stück Entbürokratisierung und Deregulierung, denn der Staat müsste diese Aufgaben selber wahrnehmen.
Die nach dem IHK-Gesetz übertragenen Aufgaben basieren auf drei Säulen: Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird von den IHKs als Service verstanden und angeboten. Allerdings ist der Nutzen der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung auf den verschiedenen Ebenen nicht unmittelbar messbar. Auch die hoheitlichen Entscheidungen, zu denen u. a. Prüfungen und Gutachten zählen können durchaus gegen ein IHK-Mitglied ausfallen. Dadurch werden z.B. rechtswidrige Wettbewerbsvorteile zum Nutzen aller IHK-Zugehörigen verhindert. Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer sind:
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