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Stellungnahme der fachkundigen Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit können Bezieher von Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit einen "Gründungszuschuss" beantragen. Um diesen Gründungszuschuss zu erhalten, wird am Ende des Beantragungsverfahrens eine Beurteilung des Gründungsvorhabens durch eine sog. fachkundige Stelle benötigt. Hierfür steht die Oldenburgische IHK gern zur Verfügung. Zur Erstellung wird ein Entgelt in Höhe von 95,00 Euro berechnet. Bitte beachten Sie, dass die Oldenburgische IHK diese Bearbeitung erst bei vollständigen Vorliegen der unten aufgeführten Unterlagen sowie nach Zahlungseingang aufnehmen kann. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel maximal zehn Werktage.

Zunächst sollte jedoch geklärt sein, dass Sie den BuP-Test (Beurteilung des unternehmerischen Potentials) mit Erfolg absolviert haben (neu seit dem 28. Dezember 2011). Dieser wird über die Bundesagentur für Arbeit bei einem zertifizierten Weiterbildungsträger in Auftrag gegeben. Die Bundesagentur für Arbeit muss sich zudem generell bereit erklärt haben, einen Gründungsausschuss zu gewähren, wenn das Konzept Erfolg verspricht. Andernfalls verhilft auch eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nicht zu einer Zuschussbewilligung.

Sind die Grundvoraussetzungen erfüllt, sprechen Sie uns gern bezüglich einer fachkundigen Stellungnahme an. Nachfolgende Unterlagen werden zur Beurteilung des Gründungsvorhabens und anschließender Abgabe unserer Stellungnahme benötigt:

  • 1. Auftragsformular an die Oldenburgische IHK

  • 2. Antragsformular "Gründungszuschuss"

Das Antragsformular ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit erhältlich. Wir benötigen den Antrag im Original, da wir unsere Stellungnahme in diesem Originaldokument abgeben werden.

  • 3. Lebenslauf

Klassischer tabellarischer Lebenslauf samt Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit (fachlich / kaufmännisch / Branchenerfahrung).

  • 4. Gründungskonzept/Businessplan

Zusammenfassung Ihres Gründungsvorhabens.
Sie können zur Beurteilung Ihren bereits existierenden Businessplan einreichen. Falls Sie noch keinen Businessplan erstellt haben und/oder hierbei Schwierigkeiten aufgetreten sind, hat die Oldenburgische IHK zur Erstellung des Businessplanes eine neue Internetplattform für Existenzgründer online
geschaltet, den IHK-Mentor.
Bei diesem Informations- und Planungsinstrument haben Gründer und Betriebsnachfolger die Möglichkeit, ihren Businessplan kostenfrei interaktiv zu erstellen. Im System erhalten angehende Unternehmer neben Brancheninfos zusätzliche Denkanstöße und spezifische Marktdaten. Innerhalb dieses Businessplanes sind nachfolgende Informationen ebenfalls für die Abgabe unserer Stellungnahme unbedingt erforderlich:

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ist ein Teil des Businessplanes. Schon im Eigeninteresse sollten Sie Umsatz, Kosten und damit ihren Gewinn langfristig im Voraus planen. Diese Planung wird zur Erstellung unserer Stellungnahme für die ersten drei Geschäftsjahre benötigt. Mindestens das erste Geschäftsjahr sollte monatlich aufgeschlüsselt sein, um somit die saisonalen Schwankungen ablesen zu können. Weiterhin ist die Zusammensetzung Ihres Umsatzes neben dem ermittelten Gewinn für die Beurteilung Ihres Vorhabens sehr wichtig. Eine einzelne Zahl reicht daher nicht aus. Auch hier hilft der IHK-Mentor.

Investitions- und Finanzierungsplan
Auch der Investitions- und Finanzierungsplan gehört zum Businessplan. Bevor Sie mit der Selbstständigkeit beginnen, müssen Investitionenen getätigt werden. Es fallen beispielsweise Gründungskosten (Gewerbeanmeldung, Eintragungen, Konzessionen, o. ä.), Kauf von Material und/oder Waren sowie Investition für die Büro- und Geschäftsausstattung an. Auch diese Investitionen müssen genau geplant sein. Falls Sachinvestitionen aus Ihrem Privatbesitz bereits vorhanden sind und nun für Ihre Selbstständigkeit genutzt werden (Bsp.: PC/Notebook, Auto, Faxgerät, etc.), müssen diese ebenfalls in den Investitionsplan mit einfliessen.

Der Finanzierungsplan zeigt neben dem gesamten Investitionsvolumen die Mittelherkunft an, d. h. ob – und in welcher Höhe – Sie die Investitionen aus dem Eigenkapital finanzieren können und/oder auf Fremdkapital (Darlehen über Hausbank, etc.) angewiesen sind. Weitere Informationen:  IHK-Mentor.

 

 

Sollten Sie für die Gründungsplanung und Konzepterstellung bereits im Vorfeld Unterstützung benötigen, bieten wir ein umfangreiches Beratungsangebot an. Für weitere individuelle Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls gern unter oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Team Existenzgründung

Telefon: 0441 2220-312
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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