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Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt für alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind.

Unternehmen sind im Sinne der GbV an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind. In Unternehmen, die sich nicht auf eine Befreiung von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten berufen können, muss mindestens ein entsprechend geschulter und geprüfter Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.

Die Schulung von Gefahrgutbeauftragten erfolgt durch von der IHK anerkannte Veranstalter. Nach Lehrgangsbesuch und erfolgreicher Prüfung erhalten die Gefahrgutbeauftragten von der IHK den vorgeschriebenen Schulungsnachweis. Weitere Informationen enthält ein IHK-Merkblatt inkl. Adressen von Schulungsveranstaltern (siehe Download rechts). Eine Zusammenstellung von möglichen Prüfungsfragen für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung steht auf der Website des DIHK in der Rubrik (Branchen - Verkehr - Sach- und Fachkundeprüfungen) als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Rudi Schotter
Referent

Telefon: 0441 2220-415
Fax: 0441 2220-5415
Zentrale: 0441 2220-0
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