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Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit muss sachkundig sein, wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will.

Die Sachkenntnis ist durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Die Oldenburgische IHK ist zuständig für vier IHK-Bezirke: Oldenburg, Emden, Osnabrück und Stade.

Von der Prüfung freigestellt werden z. B. Personen auf Grund ihrer Ausbildung (Apothekenhelferin, Drogistin u. a.) oder ihrer Tätigkeit (Kaufmannsgehilfenprüfung und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln u. a.).

Über Einzelheiten der Prüfungsanforderungen, der Gebühren und der Anmeldung bei der Oldenburgischen IHK informiert das Merkblatt "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln" (siehe Downloads).

Die Prüfungsgebühr beträgt 70,00 Euro pro Person.

Anmeldeschluss für die Prüfungen ist jeweis zwei Wochen vor dem Prüfungstermin.


Voraussichtliche Prüfungstermine:

  • 17. Februar 2012
  • 29. März 2012
  • 24. April 2012
  • 28. Juni 2012
  • 1. Oktober 2012
  • 19. Oktober 2012

 

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten an:

Ansprechpartner/in

Imke Spiller
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220 306
Fax: 0441 2220 5306
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z