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Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Wer Waffen und Munition gewerblich verkaufen will, braucht dazu eine Erlaubnis. So sieht es das Waffengesetz (gem. § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) ) vor. Die erforderliche Genehmigung vor Aufnahme des Gewerbes erteilen in Niedersachsen die kreisfreien Städte bzw. Landkreise auf schriftlichen Antrag.

Neben der persönlichen Zuverlässigkeit muss der zukünftige Waffenhändler insbesondere seine Fachkunde nachweisen.

Die Termine und Orte für Fachkundeprüfungen werden auf Anfrage mitgeteilt.

Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung im Waffenhandel bieten an:

  • Waffen Burg
    Inhaber Mario Burg
    Sonnenbichl 10
    82393 Iffeldorf
    Tel.: 0176 20139088
    Fax: 08856 8046270
    E-Mail: gunstorm@aol.com

Für Informationen und Anfragen zu den nächsten Seminaren und Terminen wenden Sie sich bitte direkt an die Unternehmen.

Ansprechpartner/in

Imke Spiller
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220 306
Fax: 0441 2220 5306
Zentrale: 0441 2220-0
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