Topnavigation

Wir über uns   |   Presse & Publikationen   |   Impressum   |   Übersicht   |   RSS-Feed   |   Kontakt

Seiteninhalt

Sach- und Fachkundeprüfungen

Link

Bewachungsgewerbe

Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst müssen an einem Unterrichtungsverfahren oder an einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO teilnehmen, damit sie in diesem Bereich tätig sein dürfen.
Link

Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, muss seine Sachkenntnis durch eine Prüfung vor der IHK nachzuweisen. Ausnahmen, Prüfungsanforderungen und Anmeldeformalitäten.
Link

Der neue Eu-Berufskraftfahrer

Bisher qualifizierte sich das Gros der Berufskraftfahrer lediglich mit der Fahrerlaubnis. Dies hat sich 2008 geändert. Berufskraftfahrer müssen seither eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Qualifikation nachweisen.
Link

Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung schreibt vor, dass alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen.
Link

Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz

Sie möchten einen Gaststättenbetrieb oder Kiosk eröffnen oder übernehmen? Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der IHK.
Link

Gefahrgutfahrerprüfung

Fahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, benötigen hierfür einen "Gefahrgutführerschein" (ADR-Bescheinigung). Die IHK stellt die ADR-Bescheinigungen nach erfolgreicher Schulungs- und Prüfungsteilnahme aus.
Link

Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz und sind daher erlaubnispflichtig. Eine Vorraussetzung zum Betreiben eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
Link

Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen ist u.a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Link

Fachkundeprüfung Taxi- Mietwagen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen ist u. a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Link

Fachkundeprüfung für den Waffenhandel

Der Handel mit Schusswaffen und Munition darf gem. § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeübt werden.
Ansprechpartner von A bis Z