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Sach- und Fachkundeprüfungen
Neues Niedersächsisches Gaststättengesetz seit dem 1. Januar
Die Gaststättenunterrichtung wird abgeschaft, das Gewerbe ist nicht mehr „erlaubnispflichtig“ sondernnur noch „anzeigepflichtig“.
Bewachungsgewerbe
Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst müssen an einem Unterrichtungsverfahren oder an einer Sachkundeprüfung nach § 34a GewO teilnehmen, damit sie in diesem Bereich tätig sein dürfen.
Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will, muss seine Sachkenntnis durch eine Prüfung vor der IHK nachzuweisen. Ausnahmen, Prüfungsanforderungen und Anmeldeformalitäten.
Der neue EU-Berufskraftfahrer
Bisher qualifizierte sich das Gros der Berufskraftfahrer lediglich mit der Fahrerlaubnis. Dies hat sich 2008 geändert. Berufskraftfahrer müssen seither eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Qualifikation nachweisen.
Gefahrgutfahrerprüfung
Fahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, benötigen hierfür einen "Gefahrgutführerschein" (ADR-Bescheinigung). Die IHK stellt die ADR-Bescheinigungen nach erfolgreicher Schulungs- und Prüfungsteilnahme aus.
Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung schreibt vor, dass alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen.
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz und sind daher erlaubnispflichtig. Eine Vorraussetzung zum Betreiben eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen ist u.a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Fachkundeprüfung Taxi- Mietwagen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen ist u. a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
Der Handel mit Schusswaffen und Munition darf gem. § 21 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) nur mit einer Erlaubnis der zuständigen Behörde ausgeübt werden.










