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Preisindex für Lebenshaltung

Am 29. Februar 2008 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2000 auf das Basisjahr 2005. Damit verbunden ist eine Neuberechnung der Ergebnisse ab Januar 2005. Eine Weiterberechnung des Indexes auf Basis 2000 = 100 erfolgt nicht! (Rechenhilfe des Statistischen Bundesamtes)

Aktueller Stand des Preisindexes (Download/PDF/10 KB)


Empfehlungen des Statistischen Bundesamtes für die Preisindizes
Das Statistische Bundesamt empfiehlt dringend, neue Wertsicherungsklauseln auf Basis des Verbraucherpreisindex für Deutschland abzuschließen beziehungsweise bestehende Klauseln mit langer Restlaufzeit umzustellen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auf eine Veränderung in Prozent (und nicht in Punkten) abzustellen, um keine Probleme bei der Umstellung auf ein neues Basisjahr zu haben. Außerdem ist zu beachten, dass Verbraucherpreisindizes für Kalendermonate und Jahre berechnet werden, nicht aber für Stichtage. Eine Formulierung wie "der zum 1.1.2003 gültige Index" kann zu auslegebedingten Schwierigkeiten führen und sollte vermieden werden (siehe Informationen des Statistischen Bundesamtes)

Formulierungsbeispiel
Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für  Deutschland gegenüber dem für den Monat des Mietbeginns veröffentlichten Index um mindestens xy Prozent, so kann jede Partei eine Änderung des Mietzinses verlangen. Die Änderung des Mietzinses wird ab dem auf das Änderungsverlangen folgenden Monat wirksam. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung des Mietzinses ist diese Regelung entsprechend anwendbar.

Ansprechpartner

Jürgen Thomas
Sachbearbeiter

Telefon: 0441 2220-403
Fax: 0441 2220-5403
Zentrale: 0441 2220-0
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