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"Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung"

Antragsfrist bis Ende 2010 verlängert

Mit dem aus ESF-Mitteln finanzierten Programm „Förderung betrieblich unterstützter Kinderbetreuung“ will das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland leisten. Die Antragsfrist wurde nun bis zum Jahresende 2010 verlängert.

Mit der Verlängerung der Antragsphase will das Bundesministerium neue Anreize für betriebliche Kinderbetreuung schaffen und der aktuellen Wirtschaftslage Rechnung tragen.

Neben den Antragsfristen werden nun auch die Fördermöglichkeiten erweitert: Das Programm öffnet sich öffentlichen Kofinanzierungsmöglichkeiten durch Länder und Kommunen. Somit können Unternehmen und Träger der Betreuungseinrichtung ab sofort auch weitere Finanzierungsquellen nutzen.

Ansprechpartner (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr):

Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung
Oranienburger Straße 65
10117 Berlin
Telefon: 0800-0000-945 (kostenlos)
Telefax: 030-28409210


Ansprechpartner

Sandra Zink
Referentin

Telefon: (0441) 2220-419
Fax: (0441) 2220-5419
Zentrale: (0441) 2220-0
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Ansprechpartner von A bis Z