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Region gegen Abstufung des Küstenkanals
Positionspapier von IHKs, Städten, Kreisen und Gemeinden
Die Region will die Einstufung des Küstenkanals als „ergänzende Wasserstrasse" im Zuge der geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nicht hinnehmen. Die Oldenburgische IHK, die IHK Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim und 17 Gebietskörperschaften aus dem Oldenburger Land und dem Emsland befürchten, dass mit entsprechenden Plänen des Bundesverkehrsministerium die Chance vertan würde, den Küstenkanal zu einer bedeutenden Seehafenhinterlandanbindung weiterzuentwickeln.
Ausgebaut hingegen könnte der Küstenkanal auch in Zukunft seine bedeutende Rolle im Wasserstraßennetz Nordwestdeutschlands wahrnehmen. Der Küstenkanal sei schon heute im Containerverkehr eine wichtige Verbindung zwischen der Weser und der Ems.
Die IHKs, die Städte Oldenburg und Friesoythe, die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Emsland und Oldenburg sowie elf Gemeinden haben deshalb ein gemeinsames Positionspapier an die Politik gerichtet. Darin lehnen sie eine Einstufung von Wasserstraßen allein nach der auf ihnen transportierten Frachtmenge ab.
„Investitionsentscheidungen müssten weiterhin in erster Linie anhand einer Kosten-Nutzen-Bewertung, also nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung, getroffen werden", heißt es. Aufgrund der wirtschafts- und strukturpolitischen Bedeutung des Küstenkanals für die industriestarke Region Weser-Ems müsse dieser als Hauptwasserstraße eingestuft und für Verkehr mit Großmotorgüterschiffen und einen durchgängigen dreilagigen Containerverkehr ausgebaut werden. Getätigte und geplante Investitionen von Land, Landkreisen, Kommunen und Wirtschaft würden andernfalls in Frage gestellt.
Hintergrund:
Im Zuge einer Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen nach ihrer verkehrlichen Bedeutung in unterschiedliche „Netzhierarchien" einzuteilen. Entsprechend dieser Einstufung sollen künftig die Finanzmittel für Ausbau, Unterhaltung und Betrieb zugewiesen werden. Als maßgebliches Kriterium für die Kategorisierung der Wasserstraßen ist das Verkehrsaufkommen in Tonnen vorgesehen.
Mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von rund vier Millionen Tonnen würde der Küstenkanal in die Kategorie „Ergänzungsnetz" eingestuft. Diese Einstufung sieht im Wesentlichen eine reine Erhaltung der Infrastruktur vor. Ausbauinvestitionen sind im Ergänzungsnetz nicht geplant, allenfalls vorgesehen ist eine Optimierung der Substanz. Die nächst höhere Kategorie „Hauptwasserstraße" jedoch böte die Voraussetzungen für den Ausbau im Rahmen ohnehin erforderlicher Ersatzinvestitionen. Die Höherstufung setzt nach den aktuellen Überlegungen allerdings ein Verkehrsaufkommen von mindestens fünf Millionen Tonnen voraus.
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