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Lkw-Maut in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen deutsche und ausländische Lkw (Lkw über 12 t Gesamtgewicht) auf deutschen Autobahnen der Mautpflicht.
Statt einer Pauschale von max. 1.550 Euro pro Jahr (Eurovignette) wurde seit dem 1. Januar 2005 bis 31. August 2007 für die auf Autobahnen zurückgelegte Fahrstrecke eine Maut in Höhe von durchschnittlich 12,4 Cent pro Kilometer erhoben. Seit dem 1. September 2007 wurden die durchschnittlichen Mausätze um 1,1 Cent auf 13,5 Cent pro Kilometer angehoben. Das entsprechende "Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften" ist im Bundesgesetzblatt vom 23. August 2007 veröffentlicht worden.
Vorgeschichte
Aufgrund massiver technischer Probleme wurde der Maut-Start wiederholt verschoben. Am 17. Februar 2004 erklärte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe, dass die mit dem Maut-Konsortium Toll-Collect geschlossenen Verträge gekündigt und das Maut-System neu ausgeschrieben werde. Als Zwischenlösung war die Wiedereinführung der Eurovignette vorgesehen. Am 29. Februar 2004 hat sich die Regierung mit dem Betreiberkonsortium Toll-Collect auf einen Kompromiss zur Einführung der Lkw-Maut geeinigt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat eine Mauttabelle im Internet veröffentlicht. Die Mauttabelle enthält die Längen und Knotennamen aller mautpflichtigen Abschnitte und ist damit die Grundlage der Mautgebührenberechnung von Toll Collect. Die Mauttabelle ist im Internet zu finden unter http://www.mauttabelle.de.
Weitere Informationen zur Lkw-Maut unter http://www.toll-collect.de oder auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbw.de.
Lkw-Maut
Mitte 2005 wurde das Mautsystem aktualisiert. Die neue Software macht das Lkw-Mautsystem flexibler: Seit 2006 können neu errichtete Autobahn-Anschlussstellen, zusätzliche mautpflichtige Strecken oder veränderte Kilometertarife automatisch per Mobilfunk auf die OBUs (On-Board-Unit; eletkronische Einheit im Fahrerhaus) übertragen werden. Die Bereitstellung der neuen OBU-Software ist Teil der mit dem Bund vereinbarten zweistufigen Einführung des deutschen Lkw-Mautsystems.
Das Überspielen der Software OBU 2.0 auf die inzwischen rd. 450 000 eingebauten Fahrzeuggeräte dauert nach Angaben von Toll Collect rund eine Stunde und kann beispielsweise während einer Inspektion erfolgen. Ein Ausbau der OBU ist für das Software-Update nicht notwendig. Die Akzeptanz der des automatischen Mauterhebungssystems hat deutlich zugenommen. Wurden Anfang 2005 ca. 75 Prozent aller Fahrten automatisch gebucht, sind es Anfang 2007 bereits 90 Prozent.
Seit dem 15.08.2005 wurden die Regelgeldbußen für einen Verstoß gegen die Nicht- oder nicht ausreichende Mautentrichtung erhöht. Fahrlässigkeit kostet den Fahrer 100 Euro (statt bisher 75 Euro) und den Unternehmer 200 Euro (bisher 150 Euro): Bei Vorsatz verdoppeln sich die Beträge. Die Regelgeldbußen gelten nach einer Mitteilung der zuständigen Bußgeldbehörde (Bundesamt für Güterverkehr) jedoch nur für erstmalige Verstöße von durchschnittlicher Bedeutung, bei denen von einem mittleren Maß an Pflichtwidrigkeit (Vorwerfbarkeit) auszugehen ist. Insbesondere in Wiederholungsfällen kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 20 000 Euro festgesetzt werden. Dies hat dem Amstgericht Köln 2006 insgesamt 3.249 Einspruchsverfahren beschert. Bis Juli 2007 waren es bereits 3.201 Verfahren. Das Amtsgericht ist wegen des in Köln ansässigen Bundesamts für Güterverkehr zuständig.
Aufgrund der "Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundestraßen (Mautstreckenausdehnungsverordnung)" vom 8. Dezember 2006 wird seit dem 1. Januar 2007 auf sieben Streckabschnitten von 3 Bundesstraßen Maut erhoben. Es handelt sich hierbei um Abschnitte auf der B 4, B 9 und B 75.
Die Einnahmen aus der Autobahnmaut beliefen sich 2006 auf 3,1 Milliarden Euro; 200 Millionen Euro mehr als erwartet. 2007 wurden 3.36 Milliarden Euro eingenommen.
Lkw-Eurovignetten
Seit dem 31.8.2003 werden die zeitbezogenen Eurovignetten für die Autobahnbenutzung in Deutschland nicht mehr benötigt.
In den ehemaligen Verbundstaaten Belgien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark und Schweden bleiben Lkw-Eurovignetten weiterhin erforderlich; Vignetten-Ausgabestelle in Deutschland ist die AGES (Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem GmbH & Co. oHG). Vignetten für Transporte in die/aus den Verbundstaaten können nur noch an bestimmten Terminals in Grenznähe erworben werden. Die bisherigen Verkaufsstellen an Rast- und Tankplätzen im Inland sind abgeschaltet. Eine 19 Seiten lange Liste der Vignettenverkaufsstellen im Grenzgürtel des In- und Auslandes hat die AGES jetzt im Internet veröffentlicht (http://www.ages.de).
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