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Förderprogramme für den Güterkraftverkehr
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die beiden Förderprogramme De-minimis und Aus- und Weiterbildung an. Informationen zu den Förderprogrammen sowie Formulare und sonstige Unterlagen finden Sie unter: www.bag.bund.de
Hintergrund
Bereits mit der Einführung der Lkw-Maut beabsichtigten der Deutsche Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen des europäischen Güterverkehrs Zuwendungen in Höhe von 600 Mio. Euro/Jahr für in Deutschland ansässige Unternehmen des Güterkraftverkehrs bereitzustellen.
Hierzu wurde zum 1.September 2007 die Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge mit einem Volumen von 150 Mio. Euro/Jahr auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt. Weitere 100 Mio. Euro p.a. wurden durch das Förderprogramm zur Anschaffung emissionsarmer LKW (sog. Innovationsprogramm) realisiert.
Das verbleibende Volumen in Höhe von 350 Mio. Euro p.a. wird durch die Förderprogramme "De-Minimis" und "Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung" zur Verfügung gestellt. Gefördert werden fahrzeugbezogene Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt .
Zur Ausbildung von Berufskraftfahrern können Zuschüsse von bis zu 70Prozent der Ausbildungskosten beantragt werden. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr (auch Werkverkehr) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht ab 12 t) sind.
Wichtig: Es werden nur Maßnahmen gefördert, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner/in
Referent
Telefon: 0441 2220-415
Fax: 0441 2220-5415
Zentrale: 0441 2220-0
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