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Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten

Die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) trat am 1. September 2011 in Kraft  Sie gilt für alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind.

Unternehmen sind im Sinne der GbV an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, wenn ihnen Verantwortlichkeiten nach den für die Verkehrsträger geltenden Vorschriften zugewiesen sind. In Unternehmen, die sich nicht auf eine Befreiung von der Pflicht zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten berufen können, muss mindestens ein entsprechend geschulter und geprüfter Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.

Wichtigste Neuerungen seit dem 01.09.2011:

Wegfall des Verkehrsträgers Luft
Für den Verkehrsträger Luft entfällt die bisher geltende Pflicht, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Grund ist, dass im reglementierten Luftraum ohnehin umfangreiche Schulungs- und Prüfungspflichten bestehen.

Angleichen an internationale Vorschriften
Bei gleichzeitigem Wegfall eigener Regelungen verweist die neue GbV u. a. bei den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten, beim Unfallbericht und bei den Schulungsinhalten auf die für die einzelnen Verkehrsträger bestehenden internationalen Transportvorschriften ADR, RID und ADN.

Keine „beauftragten und sonstige verantwortliche Personen“ mehr
Die Regelungen zu „beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen“ wurden nicht in die neue GbV übernommen. Die Schulungsverpflichtungen für diesen Personenkreis ergeben sich nun in vergleichbarer Form aus der GGVSEB sowie aus ADR, RID, ADN und IMDG-Code. Die Vorgaben des Ordnungswidrigkeitenrechts stellen sicher, dass eine Pflichtenübertragung nur unter den dort genannten Bedingungen wirksam ist.

Jahresbericht mit zusätzlichen Angaben
Der Jahresbericht muss künftig auch Angaben darüber enthalten, ob das Unternehmen an der Beförderung von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrpotenzial (Abschnitt 1.10.3 ADR/RID/ADN) beteiligt ist.

Liste der Ordnungswidrigkeiten erheblich ausgedehnt

Ordnungswidrigkeiten werden künftig nach Adressaten geordnet, mit einer klaren Abgrenzung zwischen Unternehmer und Gefahrgutbeauftragten und Schulungsveranstalter. Die Verpflichtung, den Schulungsnachweis rechtzeitig zu verlängern, wird nun eindeutig dem Gefahrgutbeauftragten zugeordnet. Schulungsveranstalter können künftig ordnungswidrig handeln, wenn sie eine Schulung nicht ordnungsgemäß durchführen.

Schulung des Gefahrgutbeauftragten flexibler
Der vorgeschriebene Umfang der Schulung für einen Verkehrsträger beträgt unverändert 30 Unterrichtseinheiten (UE) bzw. 22,5 Zeitstunden. Die strikte Unterteilung nach „Allgemeiner Teil“ (10 UE) und „Besonderer Teil“ (20 UE) wird aufgehoben. Bei Schulungen für weitere Verkehrsträger kommen jeweils 10 Unterrichtsstunden bzw. 7,5 Zeitstunden hinzu. Gestrichen werden die Sonderregelungen über die auf einzelne Gefahrgutklassen beschränkten Lehrgänge und Prüfungen.
Schulungen und Prüfungen finden wie bisher grundsätzlich in deutscher Sprache statt. Lehrgangsveranstalter können jedoch bei der IHK die Durchführung englischsprachiger Schulungen beantragen. Teilnehmer solcher Schulungen haben dann auch die Möglichkeit, englischsprachige Prüfungen abzulegen.

Prüfungszeit verlängert
Die Dauer der Grundprüfungen für einen Verkehrsträger wird von 90 auf 100 Minuten und bei Verlängerungsprüfungen (bisher Fortbildungsprüfung) von 45 auf 50 Minuten erhöht. Bei weiteren Verkehrsträgern verlängert sich die Gesamtprüfung jeweils um 50 bzw. 25 Minuten. Eine Ergänzungsprüfung dauert künftig 50 Minuten je Verkehrsträger. Dabei werden nur noch „Verkehrsträger spezifische“ Fragen gestellt. Fragen zum „Allgemeinen Teil“ entfallen. Die Beschränkung auf maximal drei Verkehrsträger pro Prüfung entfällt, so dass in Zukunft Grund- und Ergänzungsprüfungen für alle vier Verkehrsträger möglich sind.

Die bisherige Verordnung über die Prüfung von Gefahrgutbeauftragten (PO Gb) wird aufgehoben. Die notwendigen Regelungen zur Prüfung sind am 05.07.2011in das neue Statut der Oldenburgischen IHK aufgenommen.

Die Schulung von Gefahrgutbeauftragten erfolgt durch von der IHK anerkannte Veranstalter. Nach Lehrgangsbesuch und erfolgreicher Prüfung erhalten die Gefahrgutbeauftragten von der IHK den vorgeschriebenen Schulungsnachweis. Weitere Informationen enthält ein IHK-Merkblatt (inkl. Adressen von Schulungsveranstaltern).

Eine Zusammenstellung von möglichen Prüfungsfragen für die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung steht als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner/in

Rudi Schotter
Referent

Telefon: 0441 2220-415
Fax: 0441 2220-5415
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z