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Gefahrgut
Arbeitskreis Gefahrgut
Eine Informationsquelle, um bei den laufenden Änderungen der Gefahrgutvorschriften auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Gefahrgutfahrerprüfung
Fahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, benötigen hierfür einen "Gefahrgutführerschein" (ADR-Bescheinigung). Die IHK stellt die ADR-Bescheinigungen nach erfolgreicher Schulungs- und Prüfungsteilnahme aus.
Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.










