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Gefahrgut

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Arbeitskreis Gefahrgut

Eine Informationsquelle, um bei den laufenden Änderungen der Gefahrgutvorschriften auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
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Gefahrgutfahrerprüfung

Fahrer, die Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, benötigen hierfür einen "Gefahrgutführerschein" (ADR-Bescheinigung). Die IHK stellt die ADR-Bescheinigungen nach erfolgreicher Schulungs- und Prüfungsteilnahme aus.
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Schulungen zum Gefahrgutbeauftragten

Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Ansprechpartner/in von A bis Z