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Kommunale Einzelhandelskonzepte
In den meisten Kommunen kommt es immer wieder zu sehr emotional geführten Diskussionen, wenn Investoren großflächige Einzelhandelsprojekte ansiedeln möchten. Die Interessenlagen bewegen sich zwischen dem eigenen Stand im interkommunalen Wettbewerb auf der einen Seite und der Schwächung der Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskerne auf der anderen Seite. Offene Fragen sind:
- Mit welchen Auswirkungen auf die Gemeinde- bzw. Stadtentwicklung muss die Kommune rechnen, wenn das Vorhaben realisiert wird?
- Ist das Vorhaben städtebaulich und regional verträglich?
- Welche Geschäftsbereiche sind eventuell durch Ladenleerstände und Mindernutzungen gefährdet?
Die Politik hat die Aufgabe, auf diese Fragen eine Antwort zu geben. Ein wichtiger Rahmen sind das Baurecht und die Raumordnung. Seit 2007 gibt der Gesetzgeber den Kommunen neue Aufgaben mit auf den Weg. So sollen die sogenannten "zentralen Versorgungsbereiche" abgegrenzt werden. Wer hier nicht auf der Höhe der Zeit ist, kann im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Nachbargemeinde das Nachsehen haben.
Die IHK hat auf einer Diskussionsveranstaltung im Jahr 2008 Kommunalpolitiker aus dem Oldenburger Land über diese komplexe Materie informiert und mit ihnen diskutiert.
Die Inhalte sind nach wie vor aktuell. Deshalb stellen wir Ihnen die auf der Veranstaltung gehaltenen Vorträge als PDF-Downloads zur Verfügung (s. Infobox):
- Begrüßung (Dr. Karl Harms, Präsident der Oldenburgischen IHK)
- Kommunen im Spagat zwischen Angebot und Nachfrage – Trends im Einzelhandel (Carola Havekost, Geschäftsführerin der Oldenburgischen IHK)
- Warum ein kommunales Einzelhandelskonzept? (Stefan Kruse, Junker und Kruse, Stadtforschung + Planung, Dortmund)
Ansprechpartner/in
Geschäftsführerin
Telefon: 0441 2220-300
Fax: 0441 2220-5301
Zentrale: 0441 2220-0
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