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IHK-Aktivitäten bei großflächigen Einzelhandelsansiedlungen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die einzige Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) und zu großflächigen Einzelhandelsprojekten als sogenannter "Träger öffentlicher Belange" gehört werden muss. Diese besondere Form der Einbindung ist auf die spezielle Organisationsform der IHK und ihre gesetzliche Verpflichtung auf die Gesamtinteressenvertretung für die örtliche Wirtschaft zurückzuführen. Sie eröffnet die Chance, die Belange der Mitgliedsbetriebe besonders geltend zu machen. An dieser Stelle informieren wir Sie über die Einflussmöglichkeiten Ihrer IHK, die ein wichtiger Baustein für Ihre Standortsicherung sein kann.
Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, für ihr gesamtes Gebiet die kommunalen Ziele für die Nutzung im besiedelten Bereich und im unbesiedelten Bereich in den Grundzügen darzustellen. Dies geschieht in sogenannten Flächennutzungsplänen. Die Kommunen treffen auf diese Weise wesentliche Vorentscheidungen für die möglichen Gewerbeansiedlungen auf den fraglichen Flächen. Diese Flächennutzungspläne werden parallel oder zu einem späteren Zeitpunkt durch sogenannte Bebauungspläne konkretisiert, die die Bau- und Nutzungsrechte sowie Details der zulässigen Bebauung rechtsverbindlich festlegen. Für die Wirtschaft wichtige Gebietskategorien in Bebauungsplänen sind z. B. Industriegebiete, Gewerbegebiete oder Mischgebiete. Das Zusammenspiel von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen wird als Bauleitplanung bezeichnet.
Bei der Aufstellung dieser Pläne muss die IHK beteiligt werden. Dies gibt uns die Möglichkeit, die Interessen der örtlichen Wirtschaft und insbesondere der konkret betroffenen Unternehmen engagiert zu vertreten. Dieser Einsatz kann für die Unternehmen wichtig sein, um den Spielraum für Betriebserweiterung und -modernisierung zu erhalten oder die Standortqualität zu sichern (z.B. durch ausreichenden Abstand von störempfindlichen Nutzungen). Die IHK informiert betroffene Unternehmen und berät ggf. über Rechtsgrundlagen und die Möglichkeiten zur Interessenwahrung. Gleichzeitig tritt sie gegenüber den Behörden als Ratgeber auf, wenn Unsicherheiten über wirtschaftliche Auswirkungen bestimmter Planungen bestehen.
Eine besondere Bedeutung hat diese Einflussmöglichkeit der IHK für den Einzelhandel, da die Bauleitplanung über die Ansiedlungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für großflächige Einzelhandelsobjekte entscheidet. So sind Handelsbetriebe mit mehr als 1.200 qm Geschossfläche (ca. 800 qm Verkaufsfläche) in der Regel nur in sogenannten Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel zulässig. Ein Verbrauchermarkt mit 2.000 qm Verkaufsfläche würde also in einem Gewerbegebiet keine Baugenehmigung erhalten. Da die IHK als Träger öffentlicher Belange bei der Ausweisung von Sondergebieten zu hören ist, kann sie in einem bestimmten Rahmen Einfluss auf die Gesamtverkaufsfläche und die zulässigen Sortimente nehmen. Es kann hierbei allerdings nicht um Wettbewerbsschutz gehen. Unser Ziel ist es vielmehr, darauf zu drängen, dass die Innenstadt als Einzelhandelsstandort erhalten bleibt und den Einzelhandelsbetrieben Entwicklungsspielräume geboten werden.
Jede Bauleitplanung, also auch die Ausweisung eines Sondergebietes gemäß Paragraf 1 des Baugesetzbuches (BauGB), ist an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Daher ist vor der Ansiedlung eines Einzelhandelsgroßbetriebes und der Verabschiedung des entsprechenden B-Planes eine sogenannte "raumordnerische Beurteilung" durch den Landkreis erforderlich. Hierbei geht es vereinfacht gesagt darum, zu klären, ob Nachbarstädte durch das Projekt in ihren Planungen beeinträchtigt werden können, und ob vor Ort wesentliche Einflüsse auf die Versorgungsstruktur zu erwarten sind. Die IHK wird regelmäßig als Fachgutachter durch den Landkreis eingeschaltet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorhaben besser einschätzen zu können. Diese ergänzende Partizipation ermöglicht es der IHK, bereits frühzeitig auf Planungen Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass Kommunen gern schon im Vorfeld von Entscheidungen den Rat der IHK suchen.
Die intensive Einbindung der Industrie- und Handelskammer in die Vorbereitung und Genehmigung großflächiger Einzelhandelsprojekte ist Chance und Verpflichtung zugleich:
Wie keine andere Organisation der Wirtschaft kann die IHK versuchen, im Sinne der Mitgliedsbetriebe auf die örtliche Einzelhandelsentwicklung Einfluss zu nehmen, um eine vernünftige und gesunde Arbeitsteilung von Innenstadt und Grüne Wiese zu ermöglichen. Diese Chance bleibt aber nur erhalten, wenn die IHK als fachkundiger Gutachter und Sachwalter der Belange der gesamten örtlichen Wirtschaft anerkannt bleibt. Ziel der Einflussnahme der IHK kann es vor diesem Hintergrund nicht sein, Wettbewerb zu unterbinden, um einzelne Betriebe zu schützen. Es muss vielmehr darum gehen, Entwicklungsspielräume für alle Formen des Einzelhandels in eine vernünftige Stadtentwicklung einzubetten.
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