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Großflächige Einzelhandelsansiedlungen

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IHK-Aktivitäten bei großflächigen Einzelhandelsansiedlungen

Großflächige Einzelhandelsbetriebe beginnen laut Rechtssprechung bei einer Größe ab 800 qm Verkaufsfläche. Für derartig große Betriebe gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Die IHK ist die einzige Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungsplänen) und zu großflächigen Einzelhandelsprojekten als so genannter "Träger öffentlicher Belange" gehört werden muss. Informationen über Einflussmöglichkeiten der IHK bei der Ansiedlung solcher Projekte.
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