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Wettbewerbsrecht
Vorsicht: Der Adressbuchschwindel boomt
Die IHK warnt vor Adressbuchschwindel. Viele Unternehmen würden gerade derzeit wieder mit Angeboten privater Adressbuchverlage und Branchenverzeichnisse konfrontiert.
Jubiläumsverkauf
Mit Inkrafttreten des UWG vom 08.07.2004 ist das Sonderveranstaltungsrecht geändert worden. Nun sind Jubiläumsverkäufe nicht mehr gesetzlich geregelt.
Räumungsverkauf
Nach der großen Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Jahre 2004 sind die strengen Regelungen für Räumungsverkäufe weitgehend aufgehoben.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb reformiert
Jetzt haben Unternehmen mehr Freiheit in der Werbung. Denn dasneue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist in Kraft getreten. Jeder Händler kann nach freiem Belieben Aktionen starten und befristete Rabatte auf sein ganzes Sortiment gewähren.
Wettbewerbsrecht – allgemeine Informationen
Werbung ist wichtig. Nicht jeder Kaufmann weiß aber, dass hier besonders strenge Vorschriften gelten. Wer gegen diese Regeln verstößt, kann vom Konkurrenten oder einem Wettbewerbsverein gerichtlich gezwungen werden, diese Werbung zu unterlassen.
Grundpreisauszeichnung
Waren und Dienstleistungen müssen mit deutlich sichtbaren Preisen versehen sein. Verstößt ein Kaufmann gegen diese Vorschrift, handelt er nicht nur ordnungswidrig, sondern auch wettbewerbswidrig.
Eröffnungsangebote
Gerade bei seiner Geschäftseröffnung will der neue Einzelhändler auch durch attraktive Warenangebote das Interesse des Kunden auf sein neues Ladenlokal richten. Die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen sind hierbei immer zu beachten.
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung kann für das werbende Unternehmen wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten mit sich bringen. In welchem Rahmen sind derartige Werbemaßnahmen gesetzlich zulässig?
Werberecht
Das deutsche Wettbewerbsrecht beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften und Regeln für Kaufleute. Wer sich nicht korrekt verhält, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen für THW / Bundeswehr
Bundeswehr oder Technisches Hilfswerk können in bestimmten Fällen zivile Aufgaben übernehmen, wenn keine gewerblichen Unternehmen zur Verfügung stehen. Die IHK bescheinigt, ob dies aus Sicht der Wirtschaft unbedenklich ist.










