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Sachverständigenwesen

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Bestellung von Sachverständigen

Für die Betätigung als Sachverständiger gibt es in Deutschland keine besondere gesetzliche Grundlage. Die IHK prüft daher in einem aufwändigen Verfahren alle Sachverständigen auf deren Sachkunde und persönliche Eignung.
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Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Wie erlange ich als Sachverständiger die öffentliche Bestellung und Vereidigung?
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Sachverständigenordnung der IHK

Das Verfahren zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen ist in der Sachverständigenordnung rechtlich geregelt.
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Anwendung und Auslegung der IHK-Sachverständigenordnung

Zu den einzelnen Vorschriften der Sachverständigenordnung gibt es Anwendungs- und Auslegungsrichtlinien.
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IHK-Sachverständigenverzeichnis online

Das bestehende bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist modernisiert worden. Die neue Benutzeroberfläche bietet mehr Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit.
Ansprechpartner/in von A bis Z