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Offenlegungspflichten - ab Ende März 2010 Ordnungsgeldandrohungen

Ende März 2010 wird das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine neue Welle von Ordnungsgeldandrohungen starten. Unternehmen, die bisher noch nicht ihre Jahres- und Konzernabschlüsse 2008 beim Bundesanzeiger-Verlag offen gelegt haben, wird das BfJ ein Ordnungsgeld mit Fristsetzung androhen. Sollte in dieser Frist nicht offen gelegt werden, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro und mehr (bei wiederholter Nicht-Offenlegung) festgesetzt.

Das Ordnungsgeld kann herabgesetzt werden, wenn die 6-Wochen-Frist nur geringfügig überschritten wird, § 335 Abs. 3 S. 5 HGB. Als geringfügiges Überschreiten wertet das BfJ einen Zeitraum von ein bis maximal zwei Wochen. Wenn also die Offenlegung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist erfolgt, setzt das BfJ i. d. R. das Ordnungsgeld im Fall des Einspruches des Unternehmens herab - derzeit 250 Euro.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Jahres- und Konzernabschlüsse müssen an den Bundesanzeiger-Verlag (siehe Infobox Links) gesendet werden und nicht an das Bundesamt für Justiz.

Weitere Informationen im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Justiz (siehe Infobox Links).

Oder im Merkblatt "Offenlegung von Jahresabschlüssen" (siehe Infobox Downloads). 

Ansprechpartner

Claudia Poneleit
Referentin

Telefon: 0441 2220-362
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner von A bis Z