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Insolvenzverfahren: Neues zu amtlichen Veröffentlichungen

Im Insolvenzverfahren werden eine Reihe von Ereignissen (z. B. die Eröffnung des Verfahrens, die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen und die Termine für die Anmeldung von Forderungen) amtlich bekannt gemacht. Bislang erfolgte diese Bekanntmachung in Printmedien wie dem Bundesanzeiger und der Nordwest-Zeitung. Seit Januar 2004 werden sie nur noch im Internet vorgenommen.

Die Bekanntmachungen können unter der nebenstehenden Adresse abgerufen werden (siehe Downloads Links).

Dort sind neben den Insolvenzveröffentlichungen für Niedersachsen auch die entsprechenden Daten für Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland abrufbar.

Ansprechpartner/in

Bernd Seifert
Referent

Telefon: 0441 2220-365
Fax: 0441 2220-5365
Zentrale: 0441 2220-0
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