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Abmahnung

Wettbewerbsverstöße sind keine Seltenheit. Viele Unternehmer werden schon einmal mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu tun gehabt haben. Mit der Abmahnung wird der Adressat in der Regel aufgefordert, innerhalb weniger Tage eine Unterlassungserklärung abzugeben. Damit kann der Abgemahnte vermeiden, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird.

Merkblatt "Abmahnung - was nun?": siehe Infobox Downloads

Ansprechpartner/in

Bernd Seifert
Referent

Telefon: 0441 2220-365
Fax: 0441 2220-5365
Zentrale: 0441 2220-0
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