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Seit 4. August 2011 gilt eine neue Muster-Widerrufsbelehrung für Interangebote. Händler und Dienstleister, die ihre Leistungen über das Internet anbieten, sollten ihre bestehenden Belehrungen an das neue Muster anpassen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Der Weg zum Gericht muss nicht zwangsläufig der richtige Weg sein. Die "Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten" bezweckt eine einvernehmliche außergerichtliche Beilegung von Konflikten unter Kaufleuten.
Das bestehende bundesweite Internetverzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist modernisiert worden. Die neue Benutzeroberfläche bietet mehr Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit.
Bilder: © René Mansi - istockphoto.com | IHK-Archiv | DIHK












