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Iran – Verschärfung des Embargos
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 503/2011 (siehe Infobox Downloads) sind die restriktiven Maßnahmen gegenüber dem Iran verschärft worden. Neben der Europäisch-iranischen Handelsbank wurden weitere Personen und Unternehmen aufgenommen. Die in Anhang I aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen werden in den Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 aufgenommen.
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