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Ab dem 14. Mai 2012 kann das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den Ländern Mauritius, Madagaskar, Seychellen und Simbabwe angewendet werden. Das Abkommen gewährt Exporten aus den vier Ländern einen zoll- und quotenfreien Zugang zum Binnenmarkt. Innerhalb von 15 Jahren werden Mauritius, Madagaskar, Seychellen und Simbabwe ihre Märkte auch für die europäischen Exporte öffnen.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 503/2011 sind die restriktiven Maßnahmen gegenüber dem Iran verschärft worden. Neben der Europäisch-iranischen Handelsbank wurden weitere Personen und Unternehmen aufgenommen.
Das Merkblatt einige Hinweise zur Abwicklung von Iran-Geschäften. Der Schwerpunkt liegt auf Iran-Ausfuhren. Hilfreich für die Prüfung von Exportkontrollvorschriften ist auch die Checkliste.
Die deutschen Wirtschaftsbüros im Irak verstehen sich als Vermittler zwischen der irakischen und der deutschen Wirtschaft. Die Büros werden von der deutschen Bundesregierung gefördert. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der Kontaktstelle Mena Projektpartner, der Deutschen Botschaft in Bagdad und dem Deutschen Generalkonsulat in Erbil.
Die Sanktionen gegen den Irak sind nun auch vom deutschen Gesetzgeber zum Teil aufgehoben worden. Die Lage ist unübersichtlich – zwar ist die Lieferung ganz normaler, ziviler Wirtschaftsgüter mit dem normalen Ausfuhranmeldeverfahren jetzt wieder möglich, es gelten aber trotzdem diverse Ausnahmen.










