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Import aus Drittländern

Folgende Hinweise sollen helfen, Schwierigkeiten beim Import aus Drittländern zu vermeiden.

Voraussetzungen für ein Importgeschäft:

  • Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Ordnungsamt,
  • Eintragung ins Handelsregister ab bestimmten Größenklassen bzw. immer bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH),
  • Bürger aus Staaten, die nicht zur EU gehören, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch die Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit zulässt.

Deklaration der Waren:
Zur Zollanmeldung jeder Ware ist eine Zolltarifnummer erforderlich. Um die Zuordnung zu ermöglichen, ist eine präzise Deklaration der Waren beim Zollamt gemäß dem "Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik" erforderlich. Mit der Zolltarifnummer entscheiden sich auch die weiteren erforderlichen Formalitäten der Zollbehandlung.

Als Einfuhrabgaben können anfallen:

  • Zölle: diese werden häufig ermässigt, wenn die Einfuhren nachweislich aus Ländern mit Vorzugsbehandlungen stammen.
  • Einfuhrumsatzsteuer: dies ist eine besondere Erhebungsform der Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer mit den gleichen Sätzen (z. Zt. 16% Regelsatz).
  • Die Einfuhrumsatzsteuer kann von vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen als Vorsteuer abgesetzt werden.
    Verbrauchssteuern (bei Kaffee, Alkohol, Tabak, Mineralöl).
  • Im Agrarbereich gibt es zusätzlich spezielle Zölle für einzelne Agrarerzeugnisse.

Diese Abgaben können mit Hilfe der Zolltarifnummer im "Deutschen Gebrauchszolltarif“ nachgesehen werden. Sie werden bei der Einfuhrabfertigung vom Zoll erhoben.

Wann sind spezielle Genehmigungen erforderlich?
Im Regelfall sind keine speziellen Genehmigungen erforderlich, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen und Genehmigungs-erfordernisse ergeben sich insbesondere im Agrar- und Textilbereich. Welche Waren im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus der Einfuhrliste oder dem Deutschen Gebrauchszolltarif. Als Genehmigungsbehörden sind für den Agrarbereich das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Frankfurt, Tel.: 069 1564-0 und für die gewerblichen Waren das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, Tel.: 061 969080 zuständig.

Besondere Verbote und Beschränkungen bestehen beispielsweise bei geschützten Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus. Einschränkungen ergeben sich auch aus dem Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit.

Benötigte Einfuhrpapiere für die Zollabfertigung:

immer:

  • Handelsrechnung der ausländischen Lieferanten (ohne ausländische Umsatzsteuer),
  • Einfuhranmeldung: Für den Import und die folgende Abfertigung zum freien Verkehr (oder in ein anderes Zollverfahren) müssen Sie ab einem Warenwert von 1.000,00 EUR eine schriftliche Zollanmeldung abgeben,
  • Zollwertanmeldung (DV.1): notwendig bei zollpflichtigen Drittlandswaren ab einem Warenwert von 10.000,00 EUR pro Sendung.

in Einzelfällen:

  • Ursprungszeugnisse (nur in vorgeschriebenen Ausnahmefällen beispielsweise im Textilbereich),
  • Einfuhrerklärungen oder -genehmigungen oder Einfuhrlizenzen insbesondere bei Agrarwaren,
  • Internationale Wareneingangsbescheinigungen/Endverbleibserklärungen: diese sind erforderlich bei Rüstungsgütern, Gütern für kerntechnische Zwecke und Waren mit strategischer Bedeutung (z. B. besonders leistungsfähige Computer oder Präzisionswerkzeugmaschinen). Der Importeur wird in diesem Fall von seinem Lieferanten aufgefordert, diese Bescheinigung auszustellen.

zur Zollersparnis:

  • Ursprungszeugnis Form A (für die Inanspruchnahme von Zollpräferenzen bei Einfuhren aus begünstigten Entwicklungsländern),
  • Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, ATR) zur Zollermäßigung bei Staaten mit denen entsprechende Abkommen bestehen.

Die Übereinstimmung mit deutschen und europäischen Normen muss zwar nicht für den Import bestehen, wohl aber für die daran anschließende Verwendung im Inland. Beispielsweise das CE-Kennzeichen bescheinigt diese Übereinstimmung. Welche Normen erfüllt werden müssen, sollten Sie im Vorfeld mit Ihrem Lieferanten klären.

Ansprechpartner/in

Beate Wilke
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-303
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z