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Die Zollabwicklung von Importen aus Ländern außerhalb der EG (Drittländer) unterliegt zwingend dem Einfuhrverfahren. Die zuständige Zollstelle verlangt die Vorlage einer Einfuhranmeldung/Zollanmeldung, die der Anmelder ausfüllen und abgeben muss.
Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den vergangenen Jahren müssen im Handel mit Drittländern, also nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, nach wie vor Besonderheiten beachtet werden.
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