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kurzfristige Exportkredite
Mit kurzfristigen Exportkrediten kann der Exporteur die Zeit von Abschluss des Kaufvertrages bis zum Eingang der Forderungen finanziell überbrücken.
Diese Kredite werden normalerweise von den Hausbanken vergeben, als Sicherheit dient die exportierte Ware oder daraus entstehende Forderungen.
Ansprechpartner/in
Anna-Daniela Arians
Referentin
Telefon: 0441 2220-302
Fax: 0441 2220-5302
Zentrale: 0441 2220-0
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