Seiteninhalt
Forfaitierung
Bei einer Forfaitierung verkauft der Exporteur seine Forderung an einen Forfaiteur (in der Regel ein Finanzinstitut).
Der Forfaiteur ist in der Regel eine Bank, welche durch den Kauf der Forderungen alle Rechte und Risiken des zwischen dem Exporteur und Importeur abgeschlossenen Vertrages übernimmt. Regressforderungen an den Exporteur seitens des Forfaiteurs (z. B. Zahlungsausfall des Käufers, Wechselkursrisiko, politisches Risiko) sind dadurch ausgeschlossen.
Forfaitierung eignet sich insbesondere bei einzelnen mittel- bis langfristigen Exportforderungen.
Ansprechpartner/in
Anna-Daniela Arians
Referentin
Telefon: 0441 2220-302
Fax: 0441 2220-5302
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Referentin
Telefon: 0441 2220-302
Fax: 0441 2220-5302
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben
Ansprechpartner/in von A bis Z










