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Bei einem Exportfactoring werden kurzfristige Forderungen an einen Forderungskäufer (Factor) verkauft.
Mit kurzfristigen Exportkrediten kann der Exporteur die Zeit vom Abschluss des Kaufvertrages bis zum Eingang der Forderungen finanziell überbrücken.
Bei einem Bestellerkredit räumt die finanzierende Bank dem ausländischen Käufer oder seiner Hausbank einen Kredit ein. Das Geld wird jedoch nicht dem Käufer, sondern dem Exporteur gutgeschrieben
Bei einem Lieferantenkredit gewährt ein Lieferant seinem Kunden ein bestimmtes Zahlungsziel.
Bei einer Forfaitierung verkauft der Exporteur seine Forderung an einen Forfaiteur (in der Regel ein Finanzinstitut).
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) werden künftig auf ausgewählten Auslandsmärkten zusammenarbeiten, um deutsche Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf Exportmärkten gezielt beim Markteinstieg zu unterstützen.










