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Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 / EUR-MED

Die Europäische Gemeinschaft hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Präferenzabkommen wurden Zollvergünstigungen (Präferenzen) vereinbart. Das bedeutet, dass die Einfuhr in ein Land, mit dem ein solches Abkommen abgeschlossen wurde, zollfrei oder zumindest zollermäßigt erfolgen kann, sofern die Waren bestimmte Ursprungsregeln erfüllen, die in dem Präferenzabkommen festgelegt sind.

In vielen wenig oder nicht industriellen Ländern spielen die Zollsätze heute noch eine bedeutende Rolle. Ein präferenzbegünstigter Markteintritt erfährt dort einen zum Teil erheblichen Wettbewerbsvorteil. Als Nachweis darüber, dass die Waren die Ursprungsregeln erfüllen, müssen bei der Einfuhr Präferenznachweise (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED, Formblatt EUR.2 oder Ursprungserklärungen auf der Rechnung) vorgelegt werden.

Detaillierte Informationen zu der Warenverkehrsbescheinigung siehe Infobox Downloads

Ansprechpartner/in

Beate Wilke
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-303
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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