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Die Europäische Gemeinschaft hat mit einer Reihe von Ländern bzw. Ländergruppen sogenannte Präferenzabkommen geschlossen. In diesen Präferenzabkommen wurden Zollvergünstigungen vereinbart, die an die Erfüllung in den Abkommen festgelegter Ursprungsregeln geknüpft sind. Als Nachweis dienst die Warenverkehrsbescheinigung.
Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten. Eine Gegenüberstellung der Präferenzabkommen EU – Schweiz und EU – Korea soll helfen, Unterschiede schnell zu erkennen.
Für den Nachweis der Präferenzursprungseigenschaft im Verkehr mit der Türkei gibt es spezielle Lieferantenerklärungen.










