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Umsatzsteuervergütung im Ausland
Im europäischen und außereuropäischen Ausland können sich Unternehmen die Umsatzsteuer erstatten lassen. Voraussetzung: Es handelt sich um Umsätze für unternehmerische Zwecke und das betreffende Land sieht eine Vorsteuervergütung vor. Häufig nicht erstattungsfähig sind Rechnungen für Unterhaltung und Geschenke, Anschaffung und Betrieb von KFZ, Bewirtung, Verpflegung und Übernachtung.
Ein Anspruch auf Vorsteuervergütung im außereuropäischen Ausland besteht in der Regel dann, wenn Ausländer auch in Deutschland Anspruch auf Vorsteuervergütung haben. Das Bundesfinanzministerium gibt jährlich ein Verzeichnis von Ländern heraus, mit denen eine solche Gegenseitigkeit besteht.
Fristen: Die Rechnungen für das vergangene Jahr müssen bis zum 30. April bei der vermittelnden Stelle eingereicht sein, bis zum 30. Juni bei der Finanzbehörde direkt. Die Erstattung nimmt teilweise längere Zeit in Anspruch (bis zu einem Jahr).
Vergütungswege:
- direkt bei der zuständigen Finanzbehörde im Ausland
Voraussetzung: Vertrautsein mit Sprache und Umgang mit den Finanzbehörden im Ausland. Adressen gibt es auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern. - über eine Auslandshandelskammer (AHK)
Voraussetzung: Honorar für die Vergütung (zwischen 5 Prozent und 20 Prozent des Vergütungsbetrages). In den AHKs wird Deutsch gesprochen. Adressen und nähere Informationen auf der Website der AHKs. Hier finden Sie auch Antworten auf Fragen danach, in welchen Fällendie Mehrwertsteuer vergütet wird und zu welchen Konditionen die deutschen Auslandshandelskammern bei der Beantragung behilflich sind. - über die Vermittlungsstelle
Der Deutsche Industrie- und Handelskamertag (DIHK) arbeitet mit der Umsatzsteuervergütungstelle der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg als Nachfolgeorganisation der eigenen Umsatzsteuervermittlungsstelle zusammen. Die Kanzlei organisiert die Umsatzsteuervergütung weltweit über die Auslandshandelskammern. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer: 0228 9594-0 oder per E-Mail: umsatzsteuer@fgs.de.
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Telefon: 0441 2220-303
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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