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Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Ab dem 1. Januar 2012 müssen auch ausschließlich nationale Beförderungen von
„Verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung“ elektronisch unter Verwendung
von EMCS eröffnet und beendet werden. Beförderungen unter Steueraussetzung mit
Begleitendem Verwaltungsdokument (BVD) sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
Ausgenommen von dieser Regelung ist die Beförderung von Waren, die der Kaffee- oder
Alkopopsteuer unterliegen. Hierfür ist weiterhin das BVD zu verwenden. Für die Teilnahme
an EMCS bestehen in Deutschland folgende Möglichkeiten: Einsatz einer zertifizierten
Teilnehmersoftware oder eines IT-Dienstleisters, Nutzung der kostenlosen
Internet-EMCSAnwendung (IEA).
Ansprechpartner/in
Anna-Daniela Arians
Referentin
Telefon: 0441 2220-302
Fax: 0441 2220-5302
Zentrale: 0441 2220-0
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