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Innergemeinschaftliche Lieferung

Ein Unternehmer, der Waren an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die gelieferte Ware ist körperlich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangt.
  • Der Verkäufer ist Unternehmer und hat eine Umsatzsteueridentifiktationsnummer/USt-IdNr.
  • Der Käufer ist Unternehmer und kann eine Umsatzsteueridentifiktationsnummer/USt-IdNr. des anderen Mitgliedstaates nachweisen.
  • Der Käufer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben.
  • Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Käufer im anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der Abnehmer ist verpflichtet, in dem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.

Deutsche Unternehmer erhalten die Umsatzsteuer-Identnummern auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).  Dem Verkäufer wird dringend empfohlen, dort auch die ausländische USt-IdNr. des Kunden prüfen zu lassen.

Ansprechpartner/in

Beate Wilke
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-303
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z