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Innergemeinschaftliche Lieferung
Ein Unternehmer, der Waren an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Deutsche Unternehmer erhalten die Umsatzsteuer-Identnummern auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dem Verkäufer wird dringend empfohlen, dort auch die ausländische USt-IdNr. des Kunden prüfen zu lassen. |
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