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Informationen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Lieferungen zwischen Unternehmen in der EU.
Umsatzsteuerliche Informationen zur Behandlung von Reihengeschäften in der EU.
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Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet.
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NEU: Gelangensbestätigung

Bei der Gelangensbestätigung handelt es sich um den ausschließlichen Nachweis gegenüber den Steuerbehörden, dass eine Ware bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen von Deutschland aus in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verbracht wurde.
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In Deutschland zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen können auf Antrag Mehrwertsteuer, mit der sie im EU-Ausland belastet wurden, erstattet bekommen.
EMCS ab 1. Januar 2012 auch für ausschließlich nationale Beförderungsvorgänge verpflichtend.
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Bei der Beteiligung an Ausschreibungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen, bei denen eine Zulassungsbeschränkung besteht, wird in Einzelfällen von den zuständigen Behörden im EU-Ausland eine EU-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten verlangt.
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Ansprechpartner/in von A bis Z