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Wissenswertes zu den neuen Rundfunkgebühren

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unterstützt zwar den Systemwechsel, den der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit sich bringt, nicht aber die teilweise drastischen Erhöhungen der Gebühren, mit denen viele Betriebe konfrontiert sein werden.

Über die Änderungen, die 2013 in Kraft treten sollen, informiert die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern mit einem aktualisierten Merkblatt (siehe Infobox Downloads):

Die Änderungen betreffen insbesondere folgende Aspekte:

  • Die Rundfunkgebühr kommt nun als Rundfunkbeitrag daher.
  • Auzubildenden gelten nicht als Beschäftigte bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte.

Zum Verfahren: Ab dem 1. Januar 2012 sind alle Privatpersonen und Betriebe verpflichtet, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Verlangen schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.

Nach einem Jahr sollen die finanziellen Auswirkungen des Modellwechsels überprüft werden, und eine unabhängige Stelle soll insbesondere die Entwicklung der Erträge aus dem Rundfunkbeitrag, die jeweiligen Anteile der privaten Haushalte, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand am Gesamtertrag evaluieren. Dabei soll auch die umstrittene Beitragspflicht für Kraftfahrzeuge unter die Lupe genommen werden.

Ansprechpartner/in

Dr. Karin Brodisch
Referentin

Telefon: 0441 2220-410
Fax: 0441 2220-5413
Zentrale: 0441 2220-0
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