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Zollbehörden wirksam gegen Produkt- und Markenpiraterie

2009 wurden die EU-Zollbehörden an den Außengrenzen der Gemeinschaft in 43 500 Fällen tätig. Dabei wurden 118 Mio. gefälschter Produkte an den Grenzen festgehalten und in 77 % der Fälle vernichtet. In weiteren Fällen kam es zu Gerichtsverfahren. Die Mehrzahl der Fälle betrifft gefälschte Konsumartikel insbesondere Zigaretten, Kleidungsstücke und Markenartikel. Auch Produkte des täglichen Bedarfs sind zunehmend im Visier der Fälscher, z. B. Shampoos, Zahnpasta, Spielzeug, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte.

Gerade in diesem Bereich sind die gesundheitsgefährdenden Aspekte, die von den gefälschten Produkten ausgehen, von erheblichem Belang. In 91 % der Fälle lagen Markenverletzungen gefolgt von 5 % Patentverletzungen dem Einschreiten der Zollbehörden zugrunde. Nur 3,5 % der Aufgriffe betragen Urheberrechtsverstöße und mit 1,4 % liegen die Geschmacksmusterverletzungen weit abgeschlagen.

Die EU-Zollbehörden werden in der Regel aufgrund sogenannter Grenzbeschlagnahmeanträge der Unternehmen, die Inhaber gewerblicher Schutzrechte (Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie von Urheberrechten und geografischer Herkunftsangaben sind, tätig.

Entsprechende Informationen zur Antragstellung bietet die DG TAXUD.

Ansprechpartner/in

Dr. Karin Brodisch
Referentin

Telefon: 0441 2220-410
Fax: 0441 2220-5413
Zentrale: 0441 2220-0
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