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Schutz für Erfindungen
Wenn man etwas erfunden hat, möchte man damit auch Geld verdienen und sich vor Nachahmern schützen. Dies kann man dadurch erreichen, dass man seine guten Ideen durch gewerbliche Schutzrechte sichert. Für technische Erfindungen gibt es das Patent und das Gebrauchsmuster; gutes Design schützt das Geschmacksmuster. Dienstleistungen und Produkte mit einem einprägsamen Namen können durch eine Marke unverwechselbar gemacht werden.
Alle gewerblichen Schutzrechte müssen über das Deutsches Patent- und Markenamt in München eingereicht werden. Die notwendigen Formulare und Merkblätter stehen als Download zur Verfügung.
Eine Voraussetzung für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes ist die Tatsache, dass die Erfindung am Anmeldetag neu ist. Dies bedeutet nicht nur, dass sie noch nicht als Produkt in den Geschäften zu kaufen ist, sondern auch, dass die Idee auch noch nicht in Presseartikeln beschrieben oder erwähnt wurde. Um hier sicher zu gehen, empfiehlt es sich, vorab zu recherchieren. Die Hochschule Bremen bietet in ihrem Patent- und Normenzentrum hierfür die Möglichkeit.
Für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist es empfehlenswert, die Unterstützung eines Fachmannes, des Patentanwalts, in Anspruch zu nehmen. Die Suche nach einer Kanzlei in Ihrer Nähe wird durch das Internet unterstützt.
Die Kosten für eine Anmeldung können teilweise durch öffentliche Förderung verringert werden. Das Bundesminsterium für Wirtschaft und Arbeit (BMWI) stellt ein entsprechendes Förderprogramm unter dem Namen SIGNO zur Verfügung.
Auch die IHK informiert über alles Wissenswerte zu diesem Thema und bietet zusammen mit der Handwerkskammer Oldenburg und einer Patentanwaltskanzlei kostenlose Erfindersprechtage an.
Ansprechpartner/in
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Telefon: 0441 2220-410
Fax: 0441 2220-5413
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