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Gruppenfreistellung für Technologietransfer-Vereinbarungen
Technologien werden zumeist durch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster oder Urheberrechte) abgesichert. Durch die gewerblichen Schutzrechte erhält der Inhaber ein Verwertungsmonopol. Eine solche Monopolstellung gefährdet das Ziel des Kartellrechts, den freien Wettbewerb vor Beschränkungen durch Marktteilnehmer zu schützen. Dieser - scheinbare - rechtliche Konflikt zwischen gewerblichen Schutzrechten und dem Kartellrecht wird jedoch durch das gemeinsame Ziel der beiden Rechtsordnungen aufgelöst: Beide Rechtsordnungen wollen Innovation und damit Wettbewerb fördern. Durch die Gewährung eines - zeitlich befristeten - Monopols motiviert der Gesetzgeber Unternehmen in Forschung und Entwicklung und damit in neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu investieren.
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