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Gewerbliche Schutzrechte

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Markteinführung neuer Produkte

Die erfolgreiche Markteinführung neuer Produkte ist ein wichtiger Teil des Innovationsmanagements.
Das RKW hat zu diesem Thema ein Faktenblatt herausgegeben.
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Deutsches Patent- und Markenamt beteiligt sich an einheitlicher Behördennummer D115

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Zentralbehörde für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland, beteiligt sich ab 1. März 2011 am Projekt D115.
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Zollbehörden wirksam gegen Produkt- und Markenpiraterie

Die EU-Kommission hat die Statistik der Grenzbeschlagnahme von gefälschten Produkten an der EU-Außengrenze vorgelegt. Im Jahr 2009 wurden die Zollbehörden in 43.000 Fällen tätig und haben 118 Mio. gefälschter Produkte an den Grenzen festgehalten. Damit zeigt sich einmal mehr, dass die Tätigkeit der Zollbehörden die wirksamste Waffe gegen Produkt- und Markenpiraterie darstellt
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Gemeinsames Portal von EU und USA gegen Produkt- und Markenpiraterie

Die USA und Europa wollen KMU behilflich sein, auf Drittmärkten, in denen die USA und die EU oft dieselben Sorgen haben, die Risiken der Verletzung der Rechte an ihrem geistigen Eigentum zu vermeiden. Die gemeinsame Website soll EU- und US-Unternehmen helfen, die entwickelten Ressourcen und Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums einzusetzen.
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Erfindersprechtag

Etwa sechsmal im Jahr veranstaltet die IHK gemeinsam mit der Handwerkskammer Oldenburg einen Erfindersprechtag. Die Gespräche mit einem Patentanwalt finden vertraulich statt, sind kostenlos und können sowohl von privaten Erfindern als auch von Unternehmern genutzt werden.
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Innovations- und Patentierungsverhalten

Die KfW-Bankengruppe erläutert in ihrem Newsletter, warum nicht alle kleinen und mittleren Unternehmen für Innovationen gewerbliche Schutzrechte anmelden.
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Schutz für Erfindungen

Wer etwas erfunden hat, der will auch die Ergebnisse vermarkten. Zuvor sollte er sich aber die alleinige Nutzung seiner Erfindung schützen lassen.
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Gruppenfreistellung für Technologietransfer-Vereinbarungen

Gewerbliche Schutzrechte und Kartellrecht müssen kein Widerspruch sein.
Ansprechpartner/in von A bis Z