Seiteninhalt
Förderprogramme
Die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren verlangt neben dem Einsatz entsprechenden Know-hows einen nicht unerheblichen finanziellen Beitrag. Für kleine und mittlere Unternehmen kann dies eine große Belastung sein, zumal jede Neuentwicklung mit einem technischen und wirtschaftlichen Risiko behaftet ist. Damit aus diesem Grund die kleinen Firmen notwendige Produktentwicklungen nicht hinten an stellen und damit Gefahr laufen, ihre Märkte zu verlieren, werden sowohl vom Land Niedersachsen und der Bundesrepublik Förderungen von Projekten zur Produkt- und Verfahrensinnovation angeboten. Auch die Europäische Union (EU) unterstützt unter gewissen Voraussetzungen Forschung und Entwicklung.
Der Aufwand bei der Antragstellung steigt von den Landesprogrammen über Bundesprogramme bis hin zu den Förderprogrammen der EU.
Die Programme sind in ihren Zielen unterschiedlich: Einige Maßnahmen unterstützen alle Arten von innovativen Projekten, unabhängig von der Branche. Andere, vor allem die Bundesprogramme, sind themen- und branchenorientiert. Bei der Förderung durch die EU sind Ausschreibungsfristen einzuhalten und der genaue Wortlaut der Ausschreibungstexte zu beachten. Die Innovationsberatung hilft Ihnen bei der Auswahl.
Überblick
Einen ersten Überblick über die große Auswahl der Förderprogramme bieten die Internetseiten der NBank und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWi)
Niedersachsen
Das Land Niedersachsen bietet ein Programm an, das insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen interessant sind: Es handelt sich um ein allgemeines Programm zur Förderung von Produkt- und Verfahrensinnovationen, das branchenunabhängig greift.
Deutschland
Branchenunabhängige Kooperationsvorhaben (Unternehmen-Hochschule oder Unternehmen-Unternehmen) fördert die der Bund im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) .Ansonsten sind die Bundesprogramme sehr branchen- und themenspezifisch und in der Regel nur für Kooperationsvorhaben gedacht. Eine einzelbetriebliche Förderung gibt es nicht. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Beratungsstelle für kleine und mittlere Unternehmen eingerichtet, die bei der Antragstellung hilft.
EU
Die Forschungsförderung durch die Europäische Union wird in sog. Forschungsrahmenprogrammen geregelt (FRP). Gegenwärtig gilt das 6. FRP. Die Anforderungen an Projekte, die damit gefördert werden, sind sehr hoch. Sie setzen das ein multinationales Forschungskonsortium voraus und unterstützen nur Vorhaben mit einem gesamteuropäischen Interesse. Für kleine und mittlere Unternehmen ist es in der Regel sehr schwer, selbst ein solches Projekt zu initiieren und als sog. Prime Contractor zu fungieren. Teilnahmemöglichkeiten ergeben sich jedoch als Mitglied in einem bestehenden Forschungskonsortium (z.B. über Zulieferer-Beziehungen) oder über Hochschulinstitute.
Die offizielle Seite der Europäischen Union CORDIS informiert über alle Programme, Ausschreibungen und Fristen; auch die Suche nach eventuellen Projektpartnern ist in dieser Datenbank möglich. Die Koordinierungsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KOWI) und das EU-Hochschulbüro Weser-Ems an der Universität Oldenburg sind ebenfalls behilflich.
Ansprechpartner/in
Referentin
Telefon: 0441 2220-410
Fax: 0441 2220-5413
Zentrale: 0441 2220-0
E-Mail schreiben










