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Die Richtlinien im Einzelnen

Maschinenrichtlinie

Seit dem 29. Dezember 2009 muss die Neufassung der Maschinenrichtlinie angewendet werden. Eine Übergangsregelung gibt es nicht. Außerdem hat der VDI eine Kommentierung und Bewertung der neuen Richtlinie vorgenommen.


Spielzeugrichtlinie

Seit dem 20. Juni 2011 gelten höhere Sicherheitsanforderungen an neu hergestelltes Spielzeug. Diese betreffen vor allem mechanische, elektrische und Brandsicherheitseigenschaften.

Außerdem wurde die Klassifizierung von Spielzeug geändert (Anhang I der Richtlinie) regelt die Ausnahmen.

Ab Juli 2013 tritt eine Erweiterung in Kraft, die sich mit den chemischen Eigenschaften befasst.

Weiterführende Links:

http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Produktsicherheit/Spielzeugrichtlinie.html

http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/spielzeug/neue-richtlinie-spielzeug/

 

Elektrische Betriebsmittel

Die europäische Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG) legt die Anforderung an die CE-Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln fest. In einem Merkblatt, dass die IHK München erstellt hat, finden Sie Hilfen zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie, Ansprechpartner und Quellen für weiterführende Informationen.

 

Neue EU-Richtlinien zur elektromagnetischen Verträglichkeit


Die EU-Kommission hat die Richtlinie über elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) überarbeitet und im Amtsblatt veröffentlicht. Sie muss innerhalb der nächsten drei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die Neuregelung soll zum einen eine Vereinfachung und Kostensenkung für die Hersteller bewirken, indem sie zwei Konformitätsbewertungsverfahren ersetzt. Zum anderen soll sie aber auch dazu beitragen, dass die Aufsichtsbehörden detailliertere Produktinformationen und -dokumentationen erhalten.

Künftig sollen die Hersteller für die Konformität ihrer Produkte und die Anbringung der CE-Kennzeichnung allein verantwortlich sein. Die überarbeitete Richtlinie enthält deshalb Regeln über elektromagnetische Abstrahlungen elektrischer und elektronischer Geräte sowie über die Einstrahlfestigkeit dieser Geräte.

Strengere Anforderungen werden zukünftig an die Produktinformationen gestellt. So muss nach der neuen Richtlinie der Hersteller den Aufsichtsbehörden weitere Kontrollmöglichkeiten bieten - etwa, indem er für eine genaue Identifizierung des Gerätes Type oder Seriennummer nennt, oder auch durch Angabe seines Namens und seiner Anschrift beziehungsweise der Kontaktdaten seines Vertreters oder gegebenenfalls Importeurs mit Sitz im Hoheitsgebiet der Europäischen Union.

Weitere Informationen auf den Internetseiten der EU-Kommission.

 

Medizinprodukte

Für Medizinprodukte zuständige Behörden der Länder und der Bundeswehr, die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprosukten und die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik sind auf den Interseiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu finden.

Ansprechpartner/in

Dr. Karin Brodisch
Referentin

Telefon: 0441 2220-410
Fax: 0441 2220-5413
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z