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CE-Kennzeichnung

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Neues Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten

Mit dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wird das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ersetzt.
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Allgemeines

Das CE-Kennzeichen ist der "Reisepass" für den freien Warenverkehr in Europa und bestätigt die Anforderung an bestimmte Sicherheitsmerkmale. Es zeigt an, dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der entsprechenden EU-Richtlinien eingehalten wurden und alle vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden (Richtlinienkonformität)
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Informationsquellen

Sowohl seitens der EU als auch auf nationaler Ebene gibt es Informationen
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Die Richtlinien im Einzelnen

Die Richtlinien werden ständig angepast und aktualisiert.
Ansprechpartner/in von A bis Z