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Sonderfonds Energieeffizienz

Unterstützung beim Energiesparen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die KfW Förderbank haben den „Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ aufgelegt. Sie wollen damit kleine und mittlere Unternehmen beim Energiesparen unterstützen. Das soll ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.

Die sparsame und effiziente Energienutzung wird für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft angesichts weltweit steigender Energiepreise und der großen Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten immer wichtiger. Zugleich belegen zahlreiche Studien und Praxisbeispiele, dass in den Sektoren Industrie und Gewerbe noch immer erhebliche Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz vorhanden sind. Aufgrund verschiedener Hemmnisse werden diese aber bislang nur zögerlich von den Unternehmen erschlossen.

Dies trifft insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu. Oft fehlt es sowohl an Wissen über bestehende Einsparpotenziale als auch an den notwendigen finanziellen Mitteln zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen. Hier setzt der „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ an, der sich aus den beiden Komponenten „Energieeffizienzberatungen“ und „Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen“ (ERP-Energieeffizienzprogramm) zusammensetzt.

Im Rahmen der „Energieeffizienzberatungen“ werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und bei Freiberuflern gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Gefördert werden Initialberatungen (Erstberatungen) und Detailberatungen (vertiefende Energieanalysen).

Mit einem Investitionskredit aus dem ERPEnergieeffizienzprogramm können kleine und mittlere Unternehmen Investitionen zur  Energieeinsparung zinsgünstig finanzieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting- Vereinbarung Energiedienstleistungen für Dritte übernehmen. Gefördert werden alle Maßnahmen, die Energieeinspareffekte von mindestens 15 Prozent bei Neuinvestitionen bzw. 20 Prozent bei Ersatzinvestitionen erzielen, z. B. in den Bereichen Haus- und Energietechnik, Maschinenpark oder Informations- und Kommunikationstechnik.

Förderfähig ist auch die Sanierung eines Gewerbegebäudes auf Neubau-Niveau nach der Energieein- sparverordnung (EnEV) bzw. der Neubau einer Gewerbeimmobilie, wenn das Neubau- Niveau nach EnEV um mindestens 30 Prozent unterschritten wird. Der Finanzierungsanteil im ERPEnergieeffizienzprogramm beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei einem Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro. Beide Komponenten des Sonderfonds können unabhängig voneinander beantragt werden. Gleichwohl wird den Unternehmen empfohlen, vor Durchführung einer  Energieeinsparinvestition eine Energieeffizienzberatung in Anspruch zu nehmen.

Ausführliche Informationen über die Programmbedingungen und Konditionen des „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ auf der Homepage der KfW Förderbank. Telefonische Auskunft über das Infocenter der KfW Förderbank: 01801  335577.

Ansprechpartner/in

Joerg Schindler
Referent

Telefon: 0441 2220-405
Fax: 0441 2220-111
Zentrale: 0441 2220-0
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