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Energiemanagement: Umstellung von DIN EN 16001 auf DIN EN ISO 50001

Bestehende Akkreditierungen für Zertifizierungsstellen für Managementsysteme gemäß DIN EN ISO/IEC 17021 im Fachbereich Energiemanagementsysteme (EnMS) nach DIN EN 16001:2009 müssen auf der Grundlage einer Begutachtung von Dokumenten auf die DIN EN ISO 50001:2011 umgestellt werden, bevor die Zertifizierungsstellen insoweit auch Normkonformität bescheinigen können. Entsprechende Verfahren der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) laufen, sind aber noch nicht abgeschlossen.

Zu bestehenden Zertifikaten für DIN EN 16001:2009 hat die DAkkS die Ansicht vertreten, dass diese zum oben genannten Stichtag ungültig werden. So ist es derzeit auch noch auf der Webseite der DAkkS nachzulesen. Auf unsere Intervention hin, der sich auch der BDI angeschlossen hat, wird der Übergangszeitraum insoweit auf Ende 2012 ausgedehnt. Das heißt, dass jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt entsprechende Zertifikate verwendet werden können, etwa, um die Erfüllung der Voraussetzungen der besonderen Ausgleichsregelung nach § 41 EEG nachzuweisen.

Ob es der DAkkS überhaupt möglich ist, bestehende Zertifikate bei Wegfall einer Norm für ungültig zu erklären, bedarf noch genauerer Prüfung. Die DAkkS weist uns darauf hin, dass in der zugrundeliegenden Norm ISO 17021 in Abs. 8.6.2 geregelt ist: „Die Zertifizierungsstelle muss ihren zertifizierten Kunden rechtzeitig alle Änderungen in ihren Anforderungen an die Zertifizierung bekannt geben. Die Zertifizierungsstelle muss nachweisen, dass jeder zertifizierte Kunde die neuen Anforderungen einhält". Hierzu haben die Zert.-Stellen betreffende Klauseln in die Verträge eingebaut. Ob die zitierte Regelung den Fall der Ersetzung einer EN-Norm durch eine deckungsgleiche ISO-Norm abdeckt, kann man bezweifeln.

Eins ist aber auch klar: Eine bestehende Zertifizierung für DIN EN ISO 16001:2009 kann auf der Grundlage eines Überwachungsaudits mit unabhängiger Zertifizierungsentscheidung auf DIN EN ISO 50001:2011 umgestellt werden, wenn die mit der Umstellung einhergehenden Änderungen des EnMS vollständig mit den Angaben der technischen Dokumente in der Auditdokumentation belegt sind. Für Interessenten einer Erstzertifizierung heißt dies: Wer sich bis zum 24. April 2012 nach EN 16001 zertifizieren lässt, müsste noch im selben Jahr ein Überwachungsaudit mit ISO 50001 machen lassen. Dies sollte man bei seiner Entscheidung, ob man sich noch nach EN 16001 zertifizieren lässt oder zumindest bei der Vertragsgestaltung mit dem Zertifizierer berücksichtigen.

Ansprechpartner/in

Joerg Schindler
Referent

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