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Energie- und Stromsteuererstattungen ab 2013
Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung
Die Bundesregierung beabsichtigt den im Haushaltsbegleitgesetz zu beschließenden Spitzenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer laut Energiekonzept ab 2013 nur noch dann zu gewähren, wenn Betriebe eigenständig einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten. „Der Nachweis der Einsparung kann durch die zertifizierte Protokollierung in Energiemanagementsystemen oder durch andere gleichwertige Maßnahmen erfolgen
Ein Energiemanagementsystem (EnMS) ist ein Instrument, um die Reduktion des Energieverbrauchs und damit der Energiekosten systematisch und nachhaltig in Unternehmen zu verankern. Das Ziel ist die regelmäßige Erfassung der Energieströme und die Identifikation von Einsparpotentialen in den Produktionsprozessen, um die Energieeffizienz im Unternehmen kontinuierlich zu optimieren. Die Anforderungen, welche an ein EnMS gestellt werden, unterliegen international anerkannten Normen (DIN EN 16001, ISO 50001).
Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Steuervergünstigungen im Bereich der Energie- und Stromsteuer grundsätzlich möglich sind, bietet sich im Internet kostenfrei ein Steuerrechner unter www.energiesteuer.de an. Bemerkenswerterweise schöpft generell nur ein Bruchteil der Unternehmen seine Erstattungspotentiale in diesem Bereich voll aus.
Den vollständigen Text können Sie unter den Downloads herunterladen.

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