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Vollständigkeitserklärung für 2011 kann ab sofort hinterlegt werden
![]() Dr. Rockholz DIHK
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Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai 2012. DIHK-Umweltexperte Armin Rockholz betonte: „Die Einhaltung dieser Frist kontrollieren die zuständigen Landesvollzugsbehörden. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen." Ab dem 2. Mai 2012 wird im Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
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Bild: DIHK
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