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Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben, betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung. Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist unter anderem der Nachweis der fachlichen Eignung.

In der Regel wird die fachliche Eignung durch Ablegung einer Eignungsprüfung (Fachkundeprüfung) bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen IHK abgelegt. Der Inhalt der Fachkundeprüfung kann dem Orientierungsrahmen der IHK entnommen werden.

Die Teilnahme an der Fachkundeprüfung setzt eine eingehende fachliche Vorbereitung voraus. Art und Umfang der Vorbereitung sind freigestellt. Hinweise auf Lehrmaterialien, Veranstalter von Vorbereitungslehrgängen und Anmeldeformalitäten sind in unserem "Merkblatt Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr" aufgeführt.

Die Fachkundeprüfungen sind unterteilt in eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Prüflinge aus dem Kammerbezirk der Oldenburgischen IHK können sich mit dem Anmeldeformular zur Prüfung anmelden.


Prüfungstermine 2012

 

2. Quartal

Schriftliche Prüfung: Montag, 4. Juni 2012

Mündliche Prüfung: Dienstag, 19. Juni ud Mittwoch, 20. Juni 2012

Anmeldeschluss: 7. Mai 2012

 

3. Quartal

Schriftliche Prüfung: Dienstag, 4. September 2012

Mündliche Prüfung: Dienstag, 18. September und Mittwoch, 19. September 2012

Anmeldeschluss: 6. August 2012

 

4. Quartal

Schriftliche Prüfung: Dienstag, 20. November 2012

Mündliche Prüfung: Montag, 3. Dezember und Dienstag, 4. Dezember 2012

Anmeldeschluss: 22. Oktober 2012

Ansprechpartner/in

Karin Schildt
Sachbearbeiterin

Telefon: 0441 2220-416
Fax: 0441 2220-5416
Zentrale: 0441 2220-0
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Ansprechpartner/in von A bis Z