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Güterkraft- und Straßenpersonenverkehr
Ladungssicherung: Probleme und Lösungen für den Straßengüterverkehr
So lange nichts passiert, scheint alles in Ordnung. Die Gesetze und Richtlinien werden Beteiligten oft erst bewusst, wenn etwas schief gelaufen ist oder eine Kontrolle ansteht. Ladungssicherung ist ein Thema, über das die IHK auf einer Veranstaltung informierte.
Der neue EU-Berufskraftfahrer
Bisher qualifizierte sich das Gros der Berufskraftfahrer lediglich mit der Fahrerlaubnis. Dies hat sich geändert. Berufskraftfahrer müssen jetzt eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Qualifikation nachweisen.
Förderprogramme für den Güterkraftverkehr
Firmen können Anträge auf Förderung der Ausbildung von Berufskraftfahrern sowie auf fahrzeugbezogene Maßnahmen (z. B. Ausrüstung mit Partikelfiltern) stellen. Zuständig ist das Bundesamt für Güterverkehr.
Lkw-Maut in Deutschland
Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen deutsche und ausländische Lkw auf deutschen Autobahnen der Mautpflicht.
IHK-Arbeitskreis Logistik
Seit 20 Jahren bietet der IHK-Arbeitskreis Logistik Versandleitern und Logistikern aus dem Oldenburger Land die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch und zur gegenseitigen Information.
Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten
Lkw- und Busfahrer müssen Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr einhalten. Wichtige Informationen hierzu stellt das Niedersächsische Gewerbeaufsichtsamt auf seinen Internetseiten bereit.
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, unterliegen dem Güterkraftverkehrsgesetz und sind daher erlaubnispflichtig. Eine Voraussetzung zum Betreiben eines Güterkraftverkehrsunternehmens ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
Fachkundeprüfung Kraftomnibusverkehr
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Omnibussen ist u. a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist damit genehmigungspflichtig. Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen und Mietwagen ist u. a. ein Nachweis der fachlichen Eignung.
Bild: © Manfred Steinbach - Fotolia.com











